Allgemeine Reisebedingungen

Allgemeine Reisebedingungen

Lieber Reisegast,

die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen und sind Bestandteil des Reisevertrages zwischen Ihnen dem Reiseteilnehmer und Kunde, und der AK Touristik GmbH (nachfolgend „AK Touristik“) als Reiseveranstalter.

1. Abschluss des Pauschalreisevertrags

1.1. Reiseanmeldungen können mündlich, telefonisch, durch E-Mail oder Fax erfolgen. Der Reisevertrag soll mit den Formularen der AK Touristik (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) einschließlich sämtlicher Abreden, Nebenabreden und Vorgaben des Kunden geschlossen werden. Bei Vertragsschluss erhält der Kunde postalisch, per E-Mail oder Fax etc. die Reisebestätigung, die auch als Bestätigung des Vertrags dient und § 651d Abs. 3 S. 2 BGB entspricht. Sind beide Teile bei Vertragsschluss anwesend oder wird der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume der AK Touristik geschlossen, so hat der Kunde Anspruch auf eine Bestätigung des Vertrags in Papierform.

1.2. An die Reiseanmeldung ist der Kunde 10 Tage gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch AK Touristik bestätigt.

1.3. Telefonisch nimmt AK Touristik, worauf der Kunde ausdrücklich hinzuweisen ist, lediglich verbindliche Reservierungen vor. Danach soll der Reisevertrag nach Ziff. 1.1. geschlossen werden.

1.4. Eine von der Reiseanmeldung abweichende oder nicht rechtzeitige Reisebestätigung ist ein neuer Vertragsantrag, an den AK Touristik 10 Tage gebunden ist und den der Kunde innerhalb dieser Frist annehmen kann.

1.5. Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr richten sich nach den Erläuterungen auf unserer ­Internetseite und den dort abrufbaren Reisebedingungen.

1.6. Bei Reiseanmeldungen über Internet bietet der Kunde AK Touristik den Abschluss des Reisevertrags durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig ­buchen“ verbindlich an. Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (nur Eingangsbestätigung, keine Annahme). Die Annahme erfolgt durch die Reisebestätigung innerhalb von 3 Tagen. Im Übrigen sind die Hinweise für Buchung und ­Reisebestätigung auf der Internetseite maßgeblich.

2. Vermittelte Leistungen – weitere erst nach ­Beginn der Reise erbrachte Leistungen

2.1. Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten zusätzlichen Nebenleistungen (Besuch von Veranstaltungen etc.) sind wir nicht Veranstalter, sondern lediglich Vermittler i.S. des § 651v BGB. Als Vermittler haften wir insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung (einschließlich von uns zu vertretender Buchungsfehler nach § 651x BGB), nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Unsere vertragliche Haftung als Vermittler ist ausgeschlossen, soweit nicht Körperschäden, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht oder eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt.

2.2. Für Leistungen, die erst nach Beginn der Erbringung einer Pauschalreiseleistung vom Reisenden z.B. am Urlaubsziel ausgewählt werden, ist ebenfalls Ziff. 2.1. maßgeblich.

3. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten

3.1. AK Touristik unterrichtet den Kunden vor der Reiseanmeldung über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie über gesundheitspolizei­liche Formalitäten des Bestimmungslands (einschließlich zwischenzeitlich eingetretener Änderungen).

3.2. Nach Erfüllung der Informationspflicht gemäß Ziff. 3.1. hat der Kunde selbst die Voraussetzungen für die Reiseteilnahme zu schaffen und die erforderlichen Reiseunterlagen mitzuführen, sofern sich AK Touristik nicht ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Reiseunterlagen bzw. Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.

3.3. Kann die Reise infolge fehlender persönlicher ­Voraussetzungen nicht angetreten werden, so ist der Kunde hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist (z.B. ungültiges Visum, fehlende Impfung). Insofern gilt Ziff. 9. (Rücktritt) entsprechend.

4. Zahlungen

4.1. Das Fordern oder Annehmen von Zahlungen des Kunden ist nach Abschluss des Vertrags nur bei ­Bestehen eines wirksamen Kundengeldabsicherungsvertrags und Übermittlung des Sicherungsscheins zulässig.

4.2. Nach Abschluss des Reisevertrags sind 20 % des Reisepreises zu zahlen, soweit die Parteien keine ­abweichende ausdrückliche Vereinbarung treffen.

4.3. Der Restbetrag ist auf Anforderung frühestens drei Wochen vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z.B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein), zu zahlen. Für Reisen mit einer Mindestteilnehmerzahl ist der Restbetrag zu zahlen, wenn der Veranstalter nicht mehr nach Ziff. 13. (siehe unten) zurücktreten kann.

4.4. Vertragsabschlüsse zwei Wochen vor Reise­beginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder ­vorgesehen (z.B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein).

4.5. Sofern der Kunde die fälligen Zahlungen (An- und Restzahlung) nicht leistet, kann AK Touristik nach Mahnung und angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und eine Rücktrittsentschädigung nach Ziff. 9. (siehe unten) verlangen.

5. Leistungen und Pflichten

5.1. AK Touristik behält sich Änderungen vom ­Prospekt/Katalog vor, insbesondere Änderungen der Leistungsbeschreibung sowie der Preise. Er darf eine konkrete Änderung der Prospekt- und Preisangaben erklären, wenn er den Kunden vor Reiseanmeldung hierüber informiert.

5.2. AK Touristik hat Informationspflichten vor Reiseanmeldung, soweit dies für die vorgesehene ­Pauschalreise erheblich ist, nach § 651d Abs. 1 BGB zu erfüllen (insbesondere über wesentliche Eigenschaften der Reise, Reisepreis, An- und Restzahlung, Mindestteilnehmerzahl, Rücktrittsentschädigungen, Formblatt für Pauschalreisen).

5.3. Vertragsinhalt und Leistungen bestimmen sich nach den vor Reisebeginn gemachten Angaben der AK Touristik nach Ziff. 5.1. und insbesondere den ­vereinbarten Vorgaben des Kunden, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. Sie sollen in der Reiseanmeldung und Reisebestätigung enthalten sein (siehe oben Ziff. 1.). Außerdem ist dem Kunden, sofern nicht bereits in der Annahme des Antrags (Reise­bestätigung – siehe oben Ziff. 1.) bei Vertragsschluss enthalten, unverzüglich nach Vertragsschluss eine vollständige Reisebestätigung oder Abschrift des Vertrags zur Verfügung zu stellen.

5.4. AK Touristik hat über seine Beistandspflichten zu informieren und diese nach § 651q BGB zu erfüllen, wenn sich der Kunde z.B. hinsichtlich der vereinbarten Rückbeförderung oder anderen Gründen in Schwierigkeiten befindet. Bei vom Kunden verschuldeten Umständen kann AK Touristik Ersatz angemessener und tatsächlich entstandener Aufwendungen verlangen.

5.5. AK Touristik hat dem Kunden rechtzeitig vor Reisebeginn die notwendigen Reiseunterlagen zu übermitteln (Gutscheine, Fahrkarten, Eintrittskarten etc.) und über nach Vertragsschluss eingetretene Änderungen zu unterrichten (siehe auch Ziff. 6. und Ziff. 7.).

5.6. Preis- und Leistungsänderungen nach Vertragsschluss sind in Ziff. 6. sowie Ziff. 7. geregelt.

6. Unerhebliche und erhebliche Leistungsänderungen

6.1. Unerhebliche Änderungen der Reiseleistungen durch AK Touristik sind einseitig zulässig, aber nur wirksam, wenn sie gegenüber dem Kunden z.B. durch E-Mail, Fax oder in Papierform klar, verständlich und in hervorgehobener Weise vor Reisebeginn erklärt. Die Rechte des Kunden bei Reisemängeln bleiben hiervon unberührt.

6.2. Erhebliche Vertragsänderungen sind nicht einseitig und nur unter den konkreten Voraussetzungen des § 651g BGB vor Reisebeginn zulässig, über die AK Touristik ausdrücklich z.B. durch E-Mail, Fax oder in Papierform zu unterrichten hat. Der Kunde kann zurücktreten oder die angebotene Vertragsänderung bzw. Ersatzreise innerhalb der Annahmefrist annehmen. Ohne fristgemäße Erklärung des Kunden gilt das Angebot der AK Touristik als angenommen. Im Übrigen ist § 651g Abs. 3 BGB anzuwenden.

6.3. Wird die erhebliche Änderung oder die Ersatzreise angenommen, so hat der Kunde Anspruch auf Minderung (§ 651m Abs. 1 BGB), wenn die Ersatzreise nicht mindestens gleichwertig ist. Ergeben sich durch die Änderung für AK Touristik geringere ­Kosten, so sind dem Kunden die geringeren Kosten zu erstatten (§ 651m Abs. 2 BGB).

7. Preiserhöhung und Preissenkung vor Reisebeginn

7.1. AK Touristik kann Preiserhöhungen bis 8 % des Reisepreises einseitig nur bei Vorliegen der Gründe für die Erhöhung aus sich unmittelbar ergebenden und nach Vertragsschluss erhöhten Beförderungs­kosten (Treibstoff, andere Energieträger), oder erhöhten Steuern und sonstigen Abgaben (Touristenab­gaben, Hafen- oder Flughafengebühren), oder geänderter für die Pauschalreise geltenden Wechselkurse vornehmen. Die hierauf beruhenden Änderungen des vereinbarten und geänderten Reisepreises (Differenz) werden entsprechend der Zahl der Reisenden errechnet, auf die Person umgerechnet und anteilig erhöht. Unterrichtet AK Touristik den Kunden durch E-Mail, Fax, in Papierform etc. nicht klar und verständlich über die Preiserhöhung, die Gründe und die Berechnung spätestens bis 20 Tage vor Reise­beginn, ist die Preiserhöhung nicht wirksam.

7.2. Übersteigt die nach Ziff. 7.1. vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann AK Touristik sie nicht einseitig, sondern nur unter den engen Voraussetzungen des § 651g BGB vornehmen. Er kann dem Reisenden insofern eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass der Reisende sie innerhalb der von AK Touristik bestimmten angemessenen Frist annimmt oder zurücktritt. Einzelheiten ­ergeben sich aus § 651g BGB.

7.3. Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziff. 7.1. ­genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für AK Touristik führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag zu erstatten.

AK Touristik darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Er hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

8. Vertragsübertragung – Ersatzreisende

8.1. Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist, in jedem Fall bei Zugang nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn in Papierform, durch E-Mail, Fax, etc. erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt.

8.2. AK Touristik kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt.

8.3. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Reisende der AK Touristik als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des ­Dritten entstehenden Mehrkosten. AK Touristik darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und tatsächlich entstanden sind.

8.4. AK Touristik hat dem Kunden nachzuweisen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.

9. Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn – Nichtantritt der Reise

9.1. Vor Reisebeginn kann der Kunde jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte schriftlich oder in Textform gegenüber AK Touristik erfolgen. Ausreichend ist der Rücktritt gegenüber AK Touristik. Maßgeblich ist der Zugang des Rücktritts bei AK ­Touristik oder dem Vermittler.

9.2. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert AK Touristik den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. AK Touristik kann ­jedoch eine angemessene Entschädigung nach Ziff. 9.3. verlangen.

9.3. Entschädigungspauschalen bei

Buspauschalreisen
bis 42 Tage vor Reisebeginn  10 %
ab 41 bis 28 Tage vor Reisebeginn    20 %
ab 27 bis 22 Tage vor Reisebeginn    30 %
ab 21 bis 15 Tage vor Reisebeginn    50 %
ab 14 bis 8 Tage vor Reisebeginn      60 %
ab 7 bis 3 Tage vor Reisebeginn        75 %
ab 2 Tag vor Reisebeginn und
bei Nichtantritt           90 %

Flugpauschalreisen (Linien- oder Charterflug)
bis 42 Tage vor Reisebeginn 20 %
ab 41 bis 28. Tage vor Reisebeginn   40 %
ab 27. bis 22. Tage vor Reisebeginn 50 %
ab 21. bis 15. Tage vor Reisebeginn  60 %
ab 14. bis 3. Tage vor Reisebeginn    80 %
ab 2. Tag vor Reisebeginn und
bei Nichtantritt           90 %

Flussschiff- und Hochseekreuzfahrten
bis 120 Tage vor Reisebeginn           10 %
ab 119 bis 60 Tage vor Reisebeginn 25 %
ab 59 bis 30 Tage vor Reisebeginn    50 %
ab 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn   70 %
ab 14. Tag vor Reisebeginn und
bei Nichtantritt           90 %

Die Pauschalen beziehen sich auf den Reisepreis einer Person und werden pro Person berechnet. Im Falle von abweichenden Stornobedingungen sind diese im Reisevertrag geregelt.

9.4. Dem Kunden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden oder die Entschädigung wesentlich niedriger als die angeführte Pauschale sei.

9.5. Bei Reisen, die nicht unter Ziff. 9.3. fallen, ­bestimmt sich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen ­erwirbt. AK Touristik hat insoweit auf Verlangen des Kunden die Höhe der Entschädigung zu begründen.

9.6. Nach dem Rücktritt des Kunden ist AK Touristik zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet. Die Rückerstattung hat unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der ­Rücktrittserklärung, zu erfolgen.

9.7. Abweichend von Ziff. 9.2. kann AK Touristik vor Reisebeginn keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich i.S. dieses Unter­titels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unter­liegen, die sich hierauf beruft und sich ihre ­Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

10. Umbuchungen und Änderungen auf Verlangen des Kunden

10.1. Grundsätzlich besteht nach Vertragsschluss kein Anspruch des Kunden auf Änderungen des Vertrags. AK Touristik kann jedoch, soweit möglich, zulässig und zumutbar, Wünsche des Kunden berücksichtigen.

10.2. Verlangt der Kunde nach Vertragsschluss ­Änderungen oder Umbuchungen, so kann AK ­Touristik bei Umbuchungen etc. als Bearbeitungsentgelt pauschaliert 30 EURO verlangen, soweit nicht nach entsprechender ausdrücklicher Information des Kunden ein höheres Bearbeitungsentgelt oder eine höhere Entschädigung nachweist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Werts der ­ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.

11. Reiseabbruch

Wird die Reise nach Reisebeginn infolge eines Umstandes abgebrochen oder wird eine Leistung aus einem Grund nicht in Anspruch genommen, der in der Sphäre des Kunden liegt, so hat AK Touristik bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter ­Aufwendungen sowie erzielter Erlöse für die nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu erreichen, ­sofern es sich nicht um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder gesetzliche oder behördliche ­Bestimmungen dem entgegenstehen.

12. Kündigung bei schwerer Störung durch den Kunden – Mitwirkungspflichten

12.1. AK Touristik kann den Reisevertrag fristlos ­kündigen, wenn der Kunde trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für AK Touristik und/oder die Mitreisenden nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt entsprechend auch, wenn der Kunde sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. AK Touristik steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche des Veranstalters bleiben insofern unberührt.

12.2. Der Kunde soll die ihm zumutbaren Schritte ­unternehmen, um drohende ungewöhnlich hohe Schäden abzuwenden oder gering zu halten.

13. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl

13.1. AK Touristik hat den Kunden vor Reisean­meldung und in der Reisebestätigung über Mindestteilnehmerzahl und Frist zu informieren.

13.2. AK Touristik kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sich für die Pauschalreise ­weniger Personen als die im Vertrag angegebene ­Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben.

13.3. Ist die Mindestteilnehmerzahl nach Ziff. 13.1. nicht erreicht und will AK Touristik zurücktreten, hat AK Touristik den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens 20 Tage vor Reisebeginn.

13.4. Tritt AK Touristik vom Vertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.

13.5. AK Touristik ist infolge des Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet und hat die Rückerstattung unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, zu leisten.

14. Rücktritt der AK Touristik bei unvermeid­baren, ­außergewöhnlichen Umständen

14.1. AK Touristik kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, ­außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund erklärt.

14.2. Durch den Rücktritt nach Ziff. 14.1. verliert AK Touristik den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, ist zur Rückerstattung des Reisepreises ­verpflichtet und hat insofern unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, die Rückerstattung zu leisten.

15. Reisemängel, Rechte und Obliegenheiten des Kunden

15.1. Mängelanzeige durch den Kunden

Der Kunde hat AK Touristik einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Wenn AK Touristik wegen der schuldhaften Unterlassung der Anzeige durch den Kunden nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Kunde keine Minderung nach § 651m BGB oder Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen.

15.2. Adressat der Mängelanzeige

Reisemängel sind während der Reise bei der Reise­leitung anzuzeigen. Ist eine Reiseleitung oder ein ­Vertreter der AK Touristik nicht vorhanden oder nicht vereinbart, sind Reisemängel, sofern eine schnelle Verbindung möglich ist, direkt bei AK Touristik oder der in der Reisebestätigung angeführten Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen (E-Mail, Fax, Telefonnummern ergeben sich aus der Reise­bestätigung).

15.3. Abhilfeverlangen und Selbstabhilfe

Der Kunde kann Abhilfe verlangen. AK Touristik hat darauf den Reisemangel zu beseitigen. Adressat des Abhilfeverlangens ist die Reiseleitung. Im Übrigen gilt Ziff. 15.2.
Wenn AK Touristik nicht innerhalb der vom Kunden gesetzten angemessenen Frist abhilft, kann der Kunde selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Wird die Abhilfe verweigert oder ist sie sofort notwendig, bedarf es keiner Frist.
AK Touristik kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Werts der ­betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. In diesen Fällen gilt § 651k Abs. 3 bis Abs. 5 BGB. AK Touristik ist verpflichtet, den Kunden über Ersatzleistungen, Rückbeförderung etc. und Folgen konkret zu informieren und seine Beistandspflichten zu erfüllen (vgl. § 651q BGB).

15.4. Minderung

Für die Dauer des Reisemangels mindert sich nach § 651m BGB der Reisepreis. Auf Ziff. 15.1. wird verwiesen.

15.5. Kündigung

Wird die Pauschalreise durch den Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde den Vertrag nach Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Frist kündigen. Verweigert AK Touristik die Abhilfe oder ist sie sofort notwendig, kann der Kunde ohne Fristsetzung kündigen. Die Folgen der Kündigung ­ergeben sich aus § 651l Abs. 2 und Abs. 3 BGB.

15.6. Schadensersatz

Der Kunde kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen. Bei Schadensersatzpflicht hat der AK ­Touristik den Schadensersatz unverzüglich zu leisten.

15.7. Anrechnung von Entschädigungen

Hat der Kunde aufgrund desselben Ereignisses gegen AK Touristik Anspruch auf Schadensersatz oder auf Erstattung eines infolge einer Minderung zu viel ­gezahlten Betrages, so muss sich der Kunde den ­Betrag anrechnen lassen, den er aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder als Erstattung nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften nach § 651p Abs. 3 BGB erhalten hat.

16. Haftungsbeschränkung

16.1. Die vertragliche Haftung der AK Touristik für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit AK Touristik für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers ­verantwortlich ist.

16.2. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Über­einkommen oder auf diesen beruhenden gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf ­Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich AK Touristik gegenüber dem ­Kunden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.

16.3. Auf Ziff. 15.7. (Anrechnung von Entschädigungen) wird verwiesen.

17. Verjährung – Geltendmachung

17.1. Die Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2., 4. bis 7. BGB sind gegenüber AK Touristik oder dem Reisevermittler, der die Buchung vorgenommen hat, ­geltend zu machen.

17.2. Die Ansprüche des Kunden – ausgenommen Körperschäden – nach § 651i Abs. 3 BGB (Abhilfe, Kündigung, Minderung, Schadensersatz) verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.

18. Verbraucherstreitbeilegung und Online-Streitbeilegungsplattform

18.1. Unser Unternehmen (AK Touristik GmbH) nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

18.2. Online-Streitbeilegungsplattform:

Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten für Vertragsabschlüsse über die Internetseite des Veranstalters oder mittels E-Mail bereit.

19. Reiseveranstalter:

AK Touristik GmbH
Marie-Curie-Straße 14 · D 24145 Kiel

Telefon: +49 (0)431 777 000
Fax: +49 (0)431 777 00 444

E-Mail: info@ak-touristik.de
Internet: www.ak-touristik.de

Geschäftsführer: Guido Gröpper

Registergericht: AG Kiel, HRB 5667
USt.-ID: DE214 231 070

Stand: 14.07.2021

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